All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

basie­rend auf All­ge­mei­ne Lie­fer­be­din­gun­gen des Fach­ver­ban­des der Maschi­nen- und Stahl­bau­in­dus­trie Öster­reichs vom 01. Jän­ner 2002 

  1. Anwendungsbereich

Die­se Bedin­gun­gen gel­ten für alle Ange­bo­te, Auf­trä­ge, Ver­käu­fe, Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen, soweit nicht Abwei­chen­des ver­ein­bart und von uns schrift­lich bestä­tigt wird. Für durch die­se Bedin­gun­gen nicht gere­gel­te Punk­te gel­ten die All­ge­mei­nen Lie­fer­be­din­gun­gen sowie die Mon­ta­ge­be­din­gun­gen des Fach­ver­ban­des der Maschinen‑, Stahl- und Eisen­bau­in­dus­trie Österreichs.

 

  1. Preise

Mit dem Erschei­nen eines neu­en Kata­lo­ges wer­den die Prei­se der vor­her­ge­hen­den Kata­lo­ge ungül­tig. Unse­re Prei­se ver­ste­hen sich ab einem Auf­trags­wert von € 200,– frei Haus inner­halb Öster­reichs, ein­schließ­lich Ver­pa­ckung, aus­schließ­lich Mon­ta­ge sowie zuzüg­lich Mehr­wert­steu­er. Bei einem Net­to-Auf­trags­wert von unter € 200,— berech­nen wir
€ 50,— Bear­bei­tungs- und Fracht­kos­ten­pau­scha­le. Bei geson­dert im Kata­log gekenn­zeich­ne­ten Waren und sper­ri­gen Gütern behal­ten wir uns das Recht vor, Trans­port­kos­ten zu ver­rech­nen. Bei Lie­fe­run­gen ins Aus­land wer­den die Trans­port­kos­ten je nach Auf­wand berech­net. Die ver­ein­bar­ten Prei­se gel­ten auf der Grund­la­ge der am Tage der Preis­ab­ga­be maß­ge­ben­den Kos­ten­fak­to­ren. Soll­ten sich dar­in Ver­än­de­run­gen erge­ben, so behal­ten wir uns aus­drück­lich vor, unse­re Ver­kaufs­prei­se den ver­än­der­ten Ver­hält­nis­sen anzu­pas­sen. Bei Lie­fe­rung ins Aus­land wer­den zusätz­li­che
Trans­port­kos­ten und even­tu­el­le Ver­zol­lungs- Ein­fuhr­ge­büh­ren nach tat­säch­li­chen Auf­wand verrechnet.

 

  1. Lieferumfang

Maß­geb­lich für den Lie­fer­um­fang sind die im letzt­gül­ti­gen Doku­ment auf­ge­lis­te­ten Pro­duk­te und Leis­tun­gen. Soll­te die
tat­säch­li­che Lie­fe­rung in Bezug auf Abmes­sun­gen, Gerä­te­typ und Zube­hör zur Errei­chung der vom Käu­fer gewünsch­ten Funk­ti­on davon abwei­chen, so sind wir berech­tigt, Mehr­kos­ten in Rech­nung zu stel­len. Wir sind berech­tigt, ande­re als im letzt­gül­ti­gen Doku­ment ange­führ­ten Gerä­te sowie Zube­hör zu lie­fern, falls die Funk­ti­on und Leis­tung dadurch nicht beein­träch­tigt wird. Sich dadurch even­tu­ell erge­ben­de Min­der­prei­se wer­den dem Käu­fer vergütet.

 

  1. Leistungsfristen

Die ange­ge­be­nen Leis­tungs­fris­ten sind Zir­ka-Fris­ten. Höhe­re Gewalt, Roh­stoff­man­gel sowie die nicht recht­zei­ti­ge Belie­fe­rung durch Zulie­fe­rer soweit von uns nicht zu ver­tre­ten füh­ren zu einer ange­mes­se­nen Ver­län­ge­rung der ver­ein­bar­ten Leistungsfrist.

 

  1. Verpackung

Die Ver­pa­ckung erfolgt pro­dukt- und auf­trags­be­zo­gen nach unse­rem Ermes­sen. Wahl­wei­se kann der Ver­sand in Kar­tons, Git­ter­bo­xen oder auf Palet­ten erfol­gen. Die­se unter­lie­gen den Bestim­mun­gen des Fracht­füh­rers. Die Trans­port­ver­pa­ckun­gen sind auf ein Mini­mum redu­ziert. Wir ver­wen­den aus­schließ­lich recy­cel­ba­re Werk­stof­fe. Bei fracht­frei­er Rück­sen­dung wird die Ver­pa­ckung zurückgenommen.

 

  1. Ver­sand und Gefahrübergang

Der Ver­sand erfolgt, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist, nach unse­rem Ermes­sen. Die Gefahr des Unter­gangs, der Ver­schlech­te­rung sowie der Beschä­di­gung trägt der Bestel­ler ab Über­ga­be der Ware an den Spe­di­teur, den Fracht­füh­rer
oder die sons­ti­ge Beför­de­rungs­per­son und zwar unab­hän­gig davon, wer die Trans­port­kos­ten trägt, wer den Trans­port
durch­führt und ob wir ver­pflich­tet sind, die Mon­ta­ge selbst durch­zu­füh­ren. Der Über­ga­be steht es gleich, wenn der Käu­fer
in Ver­zug der Annah­me ist.

 

  1. Montage

Soweit wir zur Mon­ta­ge ver­pflich­tet sind, erfolgt die Mon­ta­ge aus­schließ­lich nach unse­ren bei­lie­gen­den HLF Mon­ta­ge- und Servicebedingungen.

 

  1. Zahlung

Sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist, sind unse­re Rech­nun­gen ab Rech­nungs­da­tum inner­halb 14 Tagen net­to Kas­se zu
beglei­chen. Bei Zah­lungs­ver­zug kön­nen wir Ver­zugs­zin­sen in Höhe der übli­chen Bank­kre­dit­zin­sen berech­nen. Die
Berech­ti­gung zum Skon­to­ab­zug besteht nur inso­fern, als der Käu­fer mit kei­ner sons­ti­gen Zah­lungs­ver­pflich­tung im Ver­zu­ge ist. Bei einem Net­to-Auf­trags­wert ab € 20.000,— sind wir berech­tigt, Vor­aus­zah­lun­gen bzw. Abschlags­zah­lun­gen zu ver­lan­gen. Wer­den uns erteil­te Auf­trä­ge aus irgend­wel­chen von uns nicht zu ver­tre­ten­den Grün­den sis­tiert oder stor­niert, sind die im Fer­ti­gungs­um­lauf befind­li­chen Tei­le vom Bestel­ler trotz­dem zu bezah­len. Nicht­ein­hal­tung der
Zah­lungs­be­din­gun­gen oder Umstän­de, die die Kre­dit­wür­dig­keit des Käu­fers min­dern, berech­ti­gen uns, noch aus­ste­hen­de Lie­fe­run­gen nur gegen Bar­zah­lung aus­zu­füh­ren bzw. vom Abschluss zurück­zu­tre­ten, wenn eine sofor­ti­ge
Bezah­lung nicht erreicht wird. Der Käu­fer ist nicht berech­tigt, Zah­lun­gen wegen nicht voll­stän­di­ger Lie­fe­run­gen,
Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen, nicht aner­kann­ten Gegen­an­sprü­chen oder Bemän­ge­lun­gen zurückzuhalten.

In Anbe­tracht der vola­ti­len Roh­stoff­prei­sen und der Ver­sor­gungs­knapp­heit müs­sen wir auf unvor­her­ge­se­he­ne Ver­än­de­run­gen des Preis- und Wäh­rungs­ni­veaus reagie­ren. Kurz­fris­ti­ge Preis­an­pas­sun­gen kön­nen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. HLF Heiss Ges.m.b.H. ist berech­tigt, durch eine schrift­li­che Erklä­rung eine Anpas­sung der ver­ein­bar­ten Prei­se in ange­mes­se­nem Umfang zu ver­lan­gen. Soll­te es zu kei­ner Eini­gung kom­men, sind bei­de Ver­trags­par­tei­en berech­tigt vom Auf­trag zurück zu treten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behal­ten uns bis zur voll­stän­di­gen Zah­lung, und zwar bis zum Ein­gang des Kauf­prei­ses bei uns, das Eigen­tum an den
gelie­fer­ten Waren vor. Die Aus­hän­di­gung von Wech­seln oder ande­ren Urkun­den, die eine Zah­lungs­ver­pflich­tung begrün­den, stellt kei­ne Zah­lung im Sin­ne die­ser Vor­schrift dar. Der Käu­fer hat die Ware unter Berück­sich­ti­gung der Tat­sa­che des für uns bestehen­den Eigen­tums­vor­be­hal­tes gegen Feu­er, Dieb­stahl, Ele­men­tar­ereig­nis­se und Trans­port­ge­fahr zu ver­si­chern, so lan­ge das Eigen­tums­recht für uns besteht und ist fer­ner ver­pflich­tet, uns Zugrif­fe Drit­ter auf die unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­te Ware unver­züg­lich mit­zu­tei­len und über­nimmt die Kos­ten einer not­wen­dig wer­den­den Pfand­frei­stel­lung. Der Käu­fer tritt zur Siche­rung unse­res Anspru­ches auf Bezah­lung des Kauf­prei­ses alle For­de­run­gen, die ihm aus einer Wei­ter­ver­äu­ße­rung der gelie­fer­ten Ware erwach­sen, an uns ab. Der Käu­fer ist – jedoch unter dem Vor­be­halt jeder­zei­ti­gen Wider­ru­fes – zur Ein­zie­hung der For­de­rung gegen­über dem Drit­ten ermäch­tigt. Inso­weit Zah­lun­gen auf die vom Käu­fer wei­ter ver­äu­ßer­te Ware an den Käu­fer erfol­gen, ist die­ser ver­pflich­tet, die Zah­lun­gen für uns in Emp­fang zu neh­men, das Geld geson­dert für uns auf­zu­be­wah­ren und es unver­züg­lich an uns abzu­füh­ren. Der Käu­fer ist mit uns dar­über einig, dass die so emp­fan­ge­nen Zah­lungs­mit­tel schon bei der Ent­ge­gen­nah­me durch den Käu­fer in unser Eigen­tum über­ge­hen. Eine Ver­pflich­tung zur gericht­li­chen Gel­tend­ma­chung der über­tra­ge­nen For­de­run­gen über­neh­men wir gegen­über dem Käu­fer nicht.

 

  1. Scha­den­er­satz und Haftung

Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sind unab­hän­gig von der Art der Pflicht­ver­let­zung aus­ge­schlos­sen. Ansprü­che auf ent­gan­ge­nen
Gewinn oder Fol­ge­schä­den sind aus­ge­schlos­sen. Die Haf­tung ist auf die dop­pel­te Auf­trags­sum­me begrenzt.

 

  1. Erfül­lungs­ort und Gerichtsstand

Erfül­lungs­ort ist für uns der jewei­li­ge Ver­la­dungs­ort. Erfül­lungs­ort für den Käu­fer und Gericht­stand für alle aus dem
Rechts­ge­schäft sich erge­ben­den Rech­te und Pflich­ten ein­schließ­lich der Zah­lung aus Wech­seln ist A‑7210 Mattersburg.

 

  1. Druckschriften

Bei Katalog‑, Pro­spekt­an­ga­ben und Pro­jekt­zeich­nun­gen sind Druck­feh­ler vor­be­hal­ten, Anga­ben sind als unge­fähr und
unver­bind­lich zu betrach­ten. Ände­run­gen und Ver­bes­se­run­gen, die sich lau­fend auf Grund neu­er Erfah­run­gen erge­ben kön­nen, sind uns vor­be­hal­ten. Von uns über­las­se­ne Plä­ne, Zeich­nun­gen, Berech­nun­gen und dgl. mehr dür­fen Drit­ten nur mit unse­rer schrift­li­chen Zustim­mung zugäng­lich gemacht werden.

 

  1. Gewährleistung

In Gewähr­leis­tungs­fäl­len wird der Anspruch auf Wand­lung und Preis­min­de­rung aus­ge­schlos­sen und durch die Ver­pflich­tung für uns zur Ver­bes­se­rung ersetzt. Der Bestel­ler hat etwa­ige Sach­män­gel von uns gelie­fer­ten Waren inner­halb von acht Tagen schrift­lich gel­tend zu machen. Wir ver­pflich­ten uns, jeden Man­gel, der die Gebrauchs­fä­hig­keit der von uns gelie­fer­ten Erzeug­nis­se beein­träch­tigt, zu behe­ben, so fer­ne er auf einem Feh­ler der Kon­struk­ti­on, des Mate­ri­als oder der Aus­füh­rung beruht und uns sofort nach Auf­tre­ten und inner­halb der Gewähr­leis­tungs­frist schrift­lich bekannt gege­ben wird. Ist der Man­gel unbe­heb­bar, sind wir zu Ersatz­lie­fe­rung inner­halb ange­mes­se­ner Frist ver­pflich­tet. Von der Gewähr­leis­tungs­pflicht sind wir dann ent­bun­den, wenn die man­gel­haf­te Gebrauchs­fä­hig­keit bei För­der­ge­rä­ten durch Eigen­schaf­ten des För­der­gu­tes gege­ben ist, die uns nicht bekannt waren. Wird in die­sem Fall vom Käu­fer eine Her­stel­lung der Gebrauchs­fä­hig­keit ver­langt, sind wir berech­tigt, die damit ver­bun­de­nen anfal­len­den Kos­ten geson­dert in Rech­nung zu stel­len. Die Gewähr­leis­tungs­frist erlischt, wenn der Käu­fer die Betriebs­be­din­gun­gen, Instandhaltungs‑, War­tungs­an­wei­sun­gen und der­glei­chen miss­ach­tet, auf­ge­tre­te­ne Män­gel selbst behebt oder durch Drit­te behe­ben lässt, wie auch dann, wenn der Käu­fer eine ihm nach den Ver­trag zukom­men­de Ver­pflich­tung nicht ein­hält, ins­be­son­de­re Zah­lun­gen nicht leis­tet oder aus wel­chem Grun­de auch immer zurück­hält. Auf die Gewähr­leis­tung bei Lie­fe­rung von gebrauch­ten Gerä­ten und Bestand­tei­len sowie für Repa­ra­tu­ren, Ände­run­gen oder Umbau­ten gebrauch­ter Waren und Frem­derzeug­nis­se wird sei­tens des Käu­fers aus­drück­lich ver­zich­tet. Für Män­gel an Gegen­stän­den, wel­che wir nicht selbst ange­fer­tigt haben, haf­ten wir nur im Rah­men der uns selbst gegen den Erzeu­ger bzw. Zwi­schen­lie­fe­ran­ten zuste­hen­den Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che. Berech­tig­te oder zuläs­si­ge Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che des Käu­fers ver­pflich­ten uns, nach unse­rer Wahl den Man­gel an Ort und Stel­le zu behe­ben oder die Ein­sen­dung der man­gel­haf­ten Ware (bzw. Tei­le der­sel­ben) auf Kos­ten und Gefahr des Käu­fers zu begeh­ren und danach die Rück­sen­dung der nach­ge­bes­ser­ten und ersetz­ten Waren oder Tei­le an den Käu­fer eben­so zu ver­an­las­sen. Bei Män­gel­be­he­bun­gen tritt eine Ver­län­ge­rung der ursprüng­li­chen Gewähr­leis­tungs­pflicht nicht ein. Alle sons­ti­gen über die rei­ne Män­gel­be­he­bung hin­aus­ge­hen­den Ansprü­che des Käu­fers wer­den aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen,  dies gilt ins­be­son­de­re auch für Fol­ge­schä­den, Aus­fäl­le von Gerä­te­ein­satz, Bruch von För­der- Lager­gut und der­glei­chen. Die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel­an­sprü­che beträgt 24 Mona­te. Sie beginnt für die Lie­fe­rung von Waren mit dem Gefahr­über­gang auf den Bestel­ler, für Mon­ta­ge- und Werk­leis­tun­gen mit der Abnah­me durch den Besteller.

 

  1. Stornierung

Eine Stor­nie­rung des Auf­tra­ges durch den Käu­fer nach schrift­li­cher Auf­trags­be­stä­ti­gung ist nicht mög­lich. Bei
Son­der­an­fer­ti­gun­gen ist ein Umtausch bzw. Waren­rück­nah­me aus­ge­schlos­sen. Für den Fall der Stor­nie­rung durch den Käu­fer ver­pflich­tet sich die­ser, eine Kon­ven­tio­nal­stra­fe in Höhe der Auf­trags­sum­me zu bezahlen.

 

  1. Rechtsgeschäfte

Alle mit uns getä­tig­ten Rechts­ge­schäf­te unter­lie­gen dem Öster­rei­chi­schen Recht. Die Bestim­mun­gen des UN-Kauf­rechts
fin­den kei­ne Anwen­dung. Hat der Bestel­ler sei­nen Sitz im Aus­land, ist auf das Ver­trags­ver­hält­nis Öster­rei­chi­sches
Recht anzu­wen­den.

 

  1. Bonitätsprüfung

Der Kun­de erklärt sein aus­drück­li­ches Ein­ver­ständ­nis, dass sei­ne Daten aus­schließ­lich zum Zwe­cke des Gläu­bi­ger­schut­zes an die staat­lich bevor­rech­te­ten Gläu­bi­ger­schutz­ver­bän­de AKV EURO­PA Alpen­län­di­scher Kre­di­to­ren­ver­band für Kre­dit­schut­zund Betriebs­wirt­schaft, Cre­dit­re­form Wirt­schafts­aus­kunf­tei Kubicki KG und Kre­dit­schutz­ver­band von           1870 (KSV) und der­glei­chen über­mit­telt wer­den dürfen.

 

  1. Datenschutz

Der Ver­käu­fer ist berech­tigt, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten des Käu­fers im Rah­men des Geschäfts­ver­kehrs zu spei­chern, zu über­mit­teln, zu über­ar­bei­ten und zu löschen. Die Par­tei­en ver­pflich­ten sich zur abso­lu­ten Geheim­hal­tung der ihnen aus den Geschäfts­be­zie­hun­gen zuge­gan­ge­nen Daten und Zeich­nun­gen gegen­über Drit­ten. Der Ver­käu­fer darf Fotos und Bild­do­ku­men­te der Bau­tei­le und Pro­duk­te ohne Rück­spra­che mit dem Käu­fer in digi­ta­ler und ana­lo­ger Form für Wer­be­zwe­cke ver­wen­den, sofern nicht schrift­lich anders vereinbart.

 

  1. Ausschließlichkeit

Unse­re Vertrags‑, Lie­fer- und Zah­lungs­be­din­gun­gen gel­ten aus­schließ­lich; ent­ge­gen­ste­hen­de oder von unse­ren
Bedin­gun­gen abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Bestel­lers erken­nen wir nicht an, es sei denn, wir hät­ten aus­drück­lich schrift­lich ihrer Gel­tung zuge­stimmt. Unse­re Bedin­gun­gen gel­ten auch dann, wenn wir in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der
Bedin­gun­gen des Bestel­lers die Lie­fe­rung an den Bestel­ler vor­be­halt­los aus­füh­ren. Alle Ver­ein­ba­run­gen, die zwi­schen
uns und dem Best­sel­ler zwecks Aus­füh­rung die­ses Ver­tra­ges getrof­fen wer­den, sind in die­sem Ver­trag schrift­lich niedergelegt.

 

  1. Unwirksamkeit

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen des Ver­tra­ges mit dem Kun­den ein­schließ­lich die­ser all­ge­mei­nen
Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Die ganz oder teil­wei­se unwirk­sa­me Rege­lung soll durch eine Rege­lung ersetzt wer­den, deren wirt­schaft­li­cher Erfolg dem der unwirk­sa­men mög­lichst nahe kommt.

 

  1. Unternehmensdaten

Fir­men­an­schrift

HLF Heiss AG

Luzer­n­er­stra­ße 1

CH-6343 Rot­kreuz

Geschäfts­füh­rung:

Mag. Moni­ka Heiss, MIM (CEMS)

Tel: +41 4179 01625

Fax: +41 4192 00046

Home­page: www.hlfheiss.ch

E‑Mail: office@hlfheiss.ch

UID Num­mer: CHC380938185

Stand: Dezem­ber 2022

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