Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht Abweichendes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wird. Für durch diese Bedingungen nicht geregelte Punkte gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen sowie die Montagebedingungen des Fachverbandes der Maschinen‑, Stahl- und Eisenbauindustrie Österreichs.
Mit dem Erscheinen eines neuen Kataloges werden die Preise der vorhergehenden Kataloge ungültig. Unsere Preise verstehen sich ab einem Auftragswert von € 200,– frei Haus innerhalb Österreichs, einschließlich Verpackung, ausschließlich Montage sowie zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei einem Netto-Auftragswert von unter € 200,— berechnen wir
€ 50,— Bearbeitungs- und Frachtkostenpauschale. Bei gesondert im Katalog gekennzeichneten Waren und sperrigen Gütern behalten wir uns das Recht vor, Transportkosten zu verrechnen. Bei Lieferungen ins Ausland werden die Transportkosten je nach Aufwand berechnet. Die vereinbarten Preise gelten auf der Grundlage der am Tage der Preisabgabe maßgebenden Kostenfaktoren. Sollten sich darin Veränderungen ergeben, so behalten wir uns ausdrücklich vor, unsere Verkaufspreise den veränderten Verhältnissen anzupassen. Bei Lieferung ins Ausland werden zusätzliche
Transportkosten und eventuelle Verzollungs- Einfuhrgebühren nach tatsächlichen Aufwand verrechnet.
Maßgeblich für den Lieferumfang sind die im letztgültigen Dokument aufgelisteten Produkte und Leistungen. Sollte die
tatsächliche Lieferung in Bezug auf Abmessungen, Gerätetyp und Zubehör zur Erreichung der vom Käufer gewünschten Funktion davon abweichen, so sind wir berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Wir sind berechtigt, andere als im letztgültigen Dokument angeführten Geräte sowie Zubehör zu liefern, falls die Funktion und Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sich dadurch eventuell ergebende Minderpreise werden dem Käufer vergütet.
Die angegebenen Leistungsfristen sind Zirka-Fristen. Höhere Gewalt, Rohstoffmangel sowie die nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer soweit von uns nicht zu vertreten führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Leistungsfrist.
Die Verpackung erfolgt produkt- und auftragsbezogen nach unserem Ermessen. Wahlweise kann der Versand in Kartons, Gitterboxen oder auf Paletten erfolgen. Diese unterliegen den Bestimmungen des Frachtführers. Die Transportverpackungen sind auf ein Minimum reduziert. Wir verwenden ausschließlich recycelbare Werkstoffe. Bei frachtfreier Rücksendung wird die Verpackung zurückgenommen.
Der Versand erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach unserem Ermessen. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung sowie der Beschädigung trägt der Besteller ab Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder die sonstige Beförderungsperson und zwar unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt, wer den Transport
durchführt und ob wir verpflichtet sind, die Montage selbst durchzuführen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer
in Verzug der Annahme ist.
Soweit wir zur Montage verpflichtet sind, erfolgt die Montage ausschließlich nach unseren beiliegenden HLF Montage- und Servicebedingungen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ab Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen netto Kasse zu
begleichen. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankkreditzinsen berechnen. Die
Berechtigung zum Skontoabzug besteht nur insofern, als der Käufer mit keiner sonstigen Zahlungsverpflichtung im Verzuge ist. Bei einem Netto-Auftragswert ab € 20.000,— sind wir berechtigt, Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen. Werden uns erteilte Aufträge aus irgendwelchen von uns nicht zu vertretenden Gründen sistiert oder storniert, sind die im Fertigungsumlauf befindlichen Teile vom Besteller trotzdem zu bezahlen. Nichteinhaltung der
Zahlungsbedingungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Barzahlung auszuführen bzw. vom Abschluss zurückzutreten, wenn eine sofortige
Bezahlung nicht erreicht wird. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen,
Gewährleistungsansprüchen, nicht anerkannten Gegenansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
In Anbetracht der volatilen Rohstoffpreisen und der Versorgungsknappheit müssen wir auf unvorhergesehene Veränderungen des Preis- und Währungsniveaus reagieren. Kurzfristige Preisanpassungen können nicht ausgeschlossen werden. HLF Heiss Ges.m.b.H. ist berechtigt, durch eine schriftliche Erklärung eine Anpassung der vereinbarten Preise in angemessenem Umfang zu verlangen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, sind beide Vertragsparteien berechtigt vom Auftrag zurück zu treten.
Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung, und zwar bis zum Eingang des Kaufpreises bei uns, das Eigentum an den
gelieferten Waren vor. Die Aushändigung von Wechseln oder anderen Urkunden, die eine Zahlungsverpflichtung begründen, stellt keine Zahlung im Sinne dieser Vorschrift dar. Der Käufer hat die Ware unter Berücksichtigung der Tatsache des für uns bestehenden Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Diebstahl, Elementarereignisse und Transportgefahr zu versichern, so lange das Eigentumsrecht für uns besteht und ist ferner verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen und übernimmt die Kosten einer notwendig werdenden Pfandfreistellung. Der Käufer tritt zur Sicherung unseres Anspruches auf Bezahlung des Kaufpreises alle Forderungen, die ihm aus einer Weiterveräußerung der gelieferten Ware erwachsen, an uns ab. Der Käufer ist – jedoch unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes – zur Einziehung der Forderung gegenüber dem Dritten ermächtigt. Insoweit Zahlungen auf die vom Käufer weiter veräußerte Ware an den Käufer erfolgen, ist dieser verpflichtet, die Zahlungen für uns in Empfang zu nehmen, das Geld gesondert für uns aufzubewahren und es unverzüglich an uns abzuführen. Der Käufer ist mit uns darüber einig, dass die so empfangenen Zahlungsmittel schon bei der Entgegennahme durch den Käufer in unser Eigentum übergehen. Eine Verpflichtung zur gerichtlichen Geltendmachung der übertragenen Forderungen übernehmen wir gegenüber dem Käufer nicht.
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen. Ansprüche auf entgangenen
Gewinn oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die doppelte Auftragssumme begrenzt.
Erfüllungsort ist für uns der jeweilige Verladungsort. Erfüllungsort für den Käufer und Gerichtstand für alle aus dem
Rechtsgeschäft sich ergebenden Rechte und Pflichten einschließlich der Zahlung aus Wechseln ist A‑7210 Mattersburg.
Bei Katalog‑, Prospektangaben und Projektzeichnungen sind Druckfehler vorbehalten, Angaben sind als ungefähr und
unverbindlich zu betrachten. Änderungen und Verbesserungen, die sich laufend auf Grund neuer Erfahrungen ergeben können, sind uns vorbehalten. Von uns überlassene Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und dgl. mehr dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.
In Gewährleistungsfällen wird der Anspruch auf Wandlung und Preisminderung ausgeschlossen und durch die Verpflichtung für uns zur Verbesserung ersetzt. Der Besteller hat etwaige Sachmängel von uns gelieferten Waren innerhalb von acht Tagen schriftlich geltend zu machen. Wir verpflichten uns, jeden Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit der von uns gelieferten Erzeugnisse beeinträchtigt, zu beheben, so ferne er auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht und uns sofort nach Auftreten und innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich bekannt gegeben wird. Ist der Mangel unbehebbar, sind wir zu Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Von der Gewährleistungspflicht sind wir dann entbunden, wenn die mangelhafte Gebrauchsfähigkeit bei Fördergeräten durch Eigenschaften des Fördergutes gegeben ist, die uns nicht bekannt waren. Wird in diesem Fall vom Käufer eine Herstellung der Gebrauchsfähigkeit verlangt, sind wir berechtigt, die damit verbundenen anfallenden Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist erlischt, wenn der Käufer die Betriebsbedingungen, Instandhaltungs‑, Wartungsanweisungen und dergleichen missachtet, aufgetretene Mängel selbst behebt oder durch Dritte beheben lässt, wie auch dann, wenn der Käufer eine ihm nach den Vertrag zukommende Verpflichtung nicht einhält, insbesondere Zahlungen nicht leistet oder aus welchem Grunde auch immer zurückhält. Auf die Gewährleistung bei Lieferung von gebrauchten Geräten und Bestandteilen sowie für Reparaturen, Änderungen oder Umbauten gebrauchter Waren und Fremderzeugnisse wird seitens des Käufers ausdrücklich verzichtet. Für Mängel an Gegenständen, welche wir nicht selbst angefertigt haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen den Erzeuger bzw. Zwischenlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Berechtigte oder zulässige Gewährleistungsansprüche des Käufers verpflichten uns, nach unserer Wahl den Mangel an Ort und Stelle zu beheben oder die Einsendung der mangelhaften Ware (bzw. Teile derselben) auf Kosten und Gefahr des Käufers zu begehren und danach die Rücksendung der nachgebesserten und ersetzten Waren oder Teile an den Käufer ebenso zu veranlassen. Bei Mängelbehebungen tritt eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungspflicht nicht ein. Alle sonstigen über die reine Mängelbehebung hinausgehenden Ansprüche des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für Folgeschäden, Ausfälle von Geräteeinsatz, Bruch von Förder- Lagergut und dergleichen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate. Sie beginnt für die Lieferung von Waren mit dem Gefahrübergang auf den Besteller, für Montage- und Werkleistungen mit der Abnahme durch den Besteller.
Eine Stornierung des Auftrages durch den Käufer nach schriftlicher Auftragsbestätigung ist nicht möglich. Bei
Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. Warenrücknahme ausgeschlossen. Für den Fall der Stornierung durch den Käufer verpflichtet sich dieser, eine Konventionalstrafe in Höhe der Auftragssumme zu bezahlen.
Alle mit uns getätigten Rechtsgeschäfte unterliegen dem Österreichischen Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung. Hat der Besteller seinen Sitz im Ausland, ist auf das Vertragsverhältnis Österreichisches
Recht anzuwenden.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutzund Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) und dergleichen übermittelt werden dürfen.
Der Verkäufer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen. Die Parteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung der ihnen aus den Geschäftsbeziehungen zugegangenen Daten und Zeichnungen gegenüber Dritten. Der Verkäufer darf Fotos und Bilddokumente der Bauteile und Produkte ohne Rücksprache mit dem Käufer in digitaler und analoger Form für Werbezwecke verwenden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Unsere Vertrags‑, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen
uns und dem Bestseller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Firmenanschrift
HLF Heiss AG
Luzernerstraße 1
CH-6343 Rotkreuz
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E‑Mail: office@hlfheiss.ch
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Stand: Dezember 2022
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